Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gasthof-Campingplatz Waldmühle
Reservierung/Buchung
Jede Reservierung oder Buchungen stellt eine "verbindliche Buchung" dar, und ist immer dann gültig, wenn Sie von uns eine Buchungsbesätigung erhalten haben. Für Buchungen benötigen wir immer den Namen und die Adresse des Gastes. Für jede Buchung wird eine Buchungsgebühr fällig. Diese muss in einer vorgegebenen Frist eingehen ansonsten erlischt die Buchung. Diese Gebühr wird bei Stornierung nicht zurückerstattet, jedoch mit dem Übernachtungspreis verrechnet. Desweiteren werden wir bei größeren Buchungen eine Anzahlung verlangen. Diese teilen wir Ihnen bei Buchung mit. Bei Stornierung der Buchung unter 4 Wochen vor Anreisedatum fällt eine Stornogebühr an. Diese beträgt von 4 bis 1 Woche vor Anreise 25%, bis 1 Tag vor Anreise 50%, bei Nichtanreise ohne Stornierung 100% der gebuchten Leistung
Anreise
Check in für alle Übernachtungsgäste ist im Gasthof Waldmühle. Für den Check in benötigen wir Ihren Personalausweis, sowie das KFZ Kennzeichen falls sie mit Kraftfahrzeugen anreisen. Bei der Anmeldung verpflichten Sie sich auch die Personen und Fahrzeugzahlen wahrheitsgemäß anzugeben. Anreisezeit ist von 16 bis 20 Uhr, Abreise von 8 bis 10 Uhr. Bei einer Anreise vor 16 Uhr wird ein Tagesaufenthalt in Höhe der halben Übernachtungsgebühr fällig.
Gästezimmer/Ferienwohung
Das Rauchen in Gebäuden ist bei uns untersagt. Wir bitten Sie mit Einrichtungsgegenständen und Möbeln pfleglich umzugehen. Bei mutwilliger Beschädigung werden wir entstehende Kosten weitergeben.
Campingplatz/Bettenlager
Auf dem Gelände des Campingplatzes sowie im Sanitärgebäude und Bettenlager gilt die Platzordnung die an der Treppe zum Sanitärgebäude aushängt. Bitte teilen Sie die Platzordnung auch allen mitreisenden Personen mit.
Bezahlung
Bei uns ist EC- und Barzahlung in Euro möglich.
Datenschutz
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Name und Adresse unserer Gäste zu erfassen. Eine elektronische Datenverarbeitung erfolt nicht. Eine Weitergabe der Adressdaten ist nur in sonderfällen an Behörden möglich. Desweiteren werden teile des Betriebsgeländes Videoüberwacht. Auch hier findet eine Auswertung und weitergabe der Daten an Dritte nur zu Ermittlungszwecken statt.